Überlebenstechniken für Schuldner
Ich habe das Buch geschrieben, weil es im Internet zahlreiche Publikationen zu dem Thema Verschuldung gibt, die nur darauf abzielen abzuzocken. Inhaltlich sind viele der angebotenen Tipps gefährlich und die Qualifikation der Autoren besteht meist darin, die eigene Verschuldung mit “blauem Auge” überstanden zu haben.

Ich will mit “Überlebenstechniken für Schuldner” dem Schuldner Strategien, Tipps, Checklisten und Formularen in die Hand geben, um durch Schulden verursachte kritische Lebenssituationen wieder in den Griff zu bekommen. Das Buch wurde aus meiner Praxiserfahrung in der Schuldnerberatung geschrieben.
 
Das ebook ist in den Formaten PDF, ePUB und Mobi erhältlich und kann damit auf allen PCs und den meisten mobilen Geräten wiedergegeben werden. Der Einführungspreis beträgt 9,50 EUR. Es ist erlaubt, das eBook auszudrucken.

 

An wen richtet sich das Buch ?

Das ebook “Überlebenstechniken für Schuldner” wendet sich an Schuldner, die ihre Situation stabilisieren wollen und von Kontopfändung, Sperrung der Energieversorgung, Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, Kontokündigung, Ruhen der Krankenversicherung und anderen kritischen Lebenssituationen bedroht sind.

Aus den Themen :

  • Mietrückstand und Kündigung
  • Ruhen
    der Krankenversicherungsleistungen
  • Lohnpfändung
  • Kontopfändung und Kontokündigung
  • Schufa
  • Eidesstattliche
    Versicherung
  • Umgang
    mit Gläubigern, Inkasso und Gerichtsvollziehern
  • Schulden, Versagung der Restschuldbefreiung und Strafrecht

 

Achtung : Das Thema Schuldenregulierung bleibt einem weiteren Titel vorbehalten.

Mein anfängliches Steckenpferd und Nebenprojekt einer anwaltlichen Schuldenberatung entwickelt sich zunehmend gut. Die Seite sieht schon recht professionell aus und ist einen Blick wert. Dafür ist die Seite auch ein echter Zeitfresser.


Anwaltliche Schuldnerberatung Miehler & Müller

Wie allgemein bekannt, ist im Arbeitsrecht die Länge der Kündigungsfrist von der Dauer der Betriebszugehörigkeit abhängig. Je länger die Betriebszugehörigkeit, um so länger ist auch die Kündigungsfrist.

Das Gesetz sah aber in § 622 Abs. 2 BGB vor, dass Betriebszugehörigkeiten vor Vollendung des 25ten Lebensjahres nicht mit berücksichtigt werden.

Das bedeutet : gezählt wird erst von dem Zeitpunkt, an dem der Arbeitnehmer 25 Jahr alt wird. Hat ein Arbeitnehmer mit 20 Jahren in dem Betrieb angefangen, hat er fünf Jahre später (mit 25) keinen Tag länger Kündigungsfirst als ein Kollege der gerade erst anfängt.

Diese Regelung hat der EuGH in seinem Urteil vom 19.01.2010 für unwirksam erklärt.

Quelle : Urteil des EuGH

Der Kollege aus dem Beispiel hätte jetzt also eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Ende des Kalendermonats anstelle einer Frist von 4 Wochen zum fünfzehnten oder zum Ende des Kalendermonats. Das kann für den Arbeitnehmer durchaus einen finanziellen Unterscheid machen.

Ich hatte für einen netten älteren Herrn eine einstweilige Verfügung erwirkt, weil ihm der Strom abgestellt wurde. Jetzt konnte er wieder heizen, kochen und eine warme Dusche genießen. Der Mühe Lohn : 4,75 EUR

Das ist mein persönliches Rekordtief bei einer anwaltlichen Vergütung. Der Zeitaufwand für mehrere Besprechungen und das Fertigen der einstweiligen Verfügung betrug ca. 3 Stunden. Das bedeutet einen Stundenlohn von 1,56 EUR (brutto).

Der “nette” ältere Herr schrieb mir später, ich hätte an ihm “viel Geld verdient”. Außerdem glaubte er, die Gegenseite habe mich gekauft, weil ich ihn von der Geltendmachung weiterer, aus meiner Sicht aussichtsloser Ansprüche abriet.

Ich habe gegen den Beschluss Beschwerde eingelegt : Die Mindestgebühr des Anwalts beträgt nämlich 10,00 EUR (§ 13 Abs.2 RVG) ;-)

Beschluss Pkh-Vergütung

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass die Regelleistung für Erwachsene und Kinder nicht ausreichen, um den verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gewährleistung eines enschenwürdigen Existenzminimums erfüllen, weil ein besonderer Bedarf bei den Regelsätzen nicht berücksichtigt wird.

Der Gesetzgeber muss diese Regelungen bis zum 31. Dezember 2010 neu regeln. Solange bleiben die bisherigen Vorschriften weiter anwendbar. Der Gesetzgeber hat bei der Neuregelung auch einen Anspruch auf Leistungen zur Sicherstellung eines unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarfs für
die nach § 7 SGB II Leistungsberechtigten vorzusehen, der bisher nicht von den Leistungen nach §§ 20 ff. SGB II erfasst wird, zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums jedoch zwingend zu decken ist. Bis zur Neuregelung durch den Gesetzgeber wird angeordnet, dass dieser Anspruch nach Maßgabe der Urteilsgründe unmittelbar aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG zu Lasten des Bundes geltend gemacht werden kann.

Quelle : Pressemitteilung Bundesverfassungsgericht

Um Diskussionen von Anfang an alle Grundlagen zu entziehen scheint die Stadt Chemnitz jetzt ihre Parküberwacher mit Digitalkameras ausgestattet zu haben. Diese dokumentieren den Parkverstoß und fügen das Bild gleich bei der Verwanung dazu.

Quelle : lawblog.mcneubert.de

Briefmarke aus dem Katalog Postoffice Feb. 2010 Mit einer solchen Briefmarke freut man sich doch sogar über Anwaltspost. Sondermarke zu 0,55 EUR ab 11.02.2010.

Quelle : Katalog Postoffice Februar 2010 der Deutschen Post

Ein Bild sagt mehr als tausend Worte. Daher sind Unfallskizzen bei der Schadensregulierung oder im Strafverfahren nicht wegzudenken. Üblicherweise werden dann Kästchen (Autos) und Linien (Straße) auf ein Blatt Papier gekrakelt. Dies reicht auch für den Allgemeingebrauch aus.

Wer aber die gegnerische Haftpflichtversicherung richtig beeindrucken will, kann jetzt auf dem anscheinend kostenlosen Webdienst www.unfallskizze.de aus vorgefertigten Straßenteilen und Fahrzeugen mit Ampeln und Verkehrszeichen eine professionelle Unfallskizze zusammenklicken. Im Ergebnis erhält man eine pdf – Datei, die man dann ausdrucken oder per Mail versenden kann.

Persönlich gefällt mir die Option, Bremsstreifen in das Bild einfügen zu können, am besten.

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