14.07.2008

Landgericht München I : Kinder surfen – Eltern haften

Die Eltern haften für Urheberrechtsverletzungen ihrer 16 jährigen Tochter, die aus im Internet veröffentlichten Bildern der Klägerin einen Film zusammenstellte und bei myvideo.de veröffentlichte.

So Entschied das Landgericht München I. In der Presseerklärung des Landgerichts heisst es :

Eltern hafteten ebenfalls nach den Grundsätzen der Störerhaftung, denn sie hätten ihre elterlichen Belehrungs- und Prüfungspflichten verletzt. Sie hätten ihrer Tochter einen Internetanschluss zur Verfügung gestellt und diese dort nach Belieben schalten und walten lassen, ohne die Nutzung des Internets im Rahmen der elterlichen Aufsichtspflicht weiter zu prüfen.

Landgericht München I Az. 7 O 16402/07, Urt. vom 19.06.2008
“http://www.justiz.bayern.de/gericht/lg/m1/presse/archiv/2008…;

Den Einwand der Eltern, sie hätten keine Ahnung vom Internet und könnten nicht kontrollieren, was ihr Kind im Internet treibe, konnte das Gericht nicht überzeugen: Die Eltern hätten nicht nachweisen können, dass sie ihrer Belehrungspflicht nachgekommen sind.

Künftig werden Eltern wohl durch eine von Ihren Kindern unterschriebene und datierte Erklärung über die Risiken des Internets nachweisen müssen, dass sie ihre Kinder belehrt haben ! ;-)

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