Baustelle vor dem Fenster, Flughafenlandebahn in unmittelbarer Nähe des Hotels, Kakerlaken unterm Bett, Müllberge am Strand …
Die Liste der Reisemängel könnte unendlich fortgesetzt werden. Um Ihre Ansprüche jedoch nach dem Urlaub gegen den Veranstalter durchsetzen zu können, müssen Sie bereits während des Urlaubs einiges beachten.
Beweise sichern
Denken Sie bereits vor Ort daran, den Mangel zu dokumentieren. Letztendlich haben Sie im Streitfall den Mangel zu Beweisen. Filmen oder fotografieren Sie den Mangel. Bei Beweisfotos von Schimmelflecken oder anderen Mängeln, bei denen die Größenverhältnisse nicht direkt aus dem Bild selbst deutlich werden, empfiehlt es sich, einen Alltagsgegenstand (z.B. Zigarettenschachtel) mitzufotografieren. Bitten Sie Mitreisende , sich als Zeugen zur Verfügung zu stellen. Vergessen Sie aber nicht, sich die vollständige Adresse geben zu lassen.
Mängelanzeige und Abhilfeverlangen
Bereits vor Ort müssen Sie dem Reiseveranstalter den Mangel anzeigen und Abhilfe verlangen. Auch hierfür sind Sie im Streitfall beweispflichtig. Sorgen Sie dafür, dass Ihnen der Reiseveranstalter den Mangel bestätigt oder dass Sie einen Zeugen zur Verfügung haben.
Ausschlussfrist
Ihre Ansprüche gegen den Reiseveranstalter sind bereits nach einem Monat nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise ausgeschlossen und können nicht mehr geltend gemacht werden !
Die Höhe der Ansprüche können Sie nach der “Frankfurter Tabelle” abschätzen. Es handelt sich um eine Minderungstabelle des Landgerichts Frankfurt die in der juristischen Zeitschrift NJW 1994, S.1639 veröffentlicht wurde. Mit den Suchbegriffen “Frankfurter Tabelle” finden Sie zahlreiche Seiten im Internet, die diesen Informationen vorhalten.





