29.07.2008

Wohnungskündigung durch Vermieter

Der Gesetzgeber hat dem Vermieter bei einer Kündigung zahlreiche Hürden in den Weg gelegt. Diese gilt es zu kennen, wenn man als Mieter das Kündigungsschreiben im Briefkasten findet.

Hier eine Auswahl : Eine mündliche Kündigung ist wirkungslos, da gesetzlich die Schriftform vorgesehen ist. Der Vermieter braucht für die Kündigung einen der gesetzlich vorgegebene Kündigungsgründe (Beispiele : Eigenbedarf, Zahlungsverzug, grobe Pflichtverletzung durch den Mieter). Ob diese Gründe vorliegen, wird im Rahmen der Räumungsklage durch das Gericht überprüft. Die Kündigung darf für den Mieter außerdem keine nicht zu rechtfertigende Härte bedeuten. Bei befristeten Mietverträgen ist die ordentliche Kündigung vor Fristablauf nicht zulässig.

Die Liste der Einwendungen gegen eine Kündigung ist damit noch lange nicht vollständig.

Erste Schritte :

• Datum des Zugangs der Kündigung auf der Kündigung vermerken für spätere Fristberechnung
• Widerspruch gegen die Kündigung (Achtung Frist !)
• ggf. Antrag beim Amt für Wohnen und Migration hier der Link für München

Das kommt auf Sie zu :

Nach Ablauf der Kündigungsfrist darf der Vermieter Sie nicht selbst auf die Strasse setzen oder das Schloss auswechseln. Der Vermieter muss Sie zunächst auf Räumung verklagen. Im Räumungsrechtsstreit wird geprüft, ob die Kündigungsvoraussetzungen vorliegen, die Kündigung eine nicht zu rechtfertigende Härte darstellt und ob Räumungsschutz gewährt werden kann.

Welche Kosten entstehen ?

Der Streitwert einer Räumungsklage beträgt 12 Monatsmieten(netto). Bei einer Nettomiete von 550,00 EUR betragen die Gebühren des Anwalts, wenn ein Gerichtstermin ohne Vergleich durchgeführt wird, 1.139,42 EUR incl. MwSt. Die Gerichtskosten betragen 453,00 EUR.

Das Gericht setzt im Urteil fest, wer die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat oder wie die Kosten auf die Parteien aufgeteilt werden.

Diese Unterlagen braucht Ihr Anwalt :

• Mietvertrag mit Zusatzvereinbarungen
• Kündigung
• Behindertenausweis soweit vorhanden

für eine etwaige Antragstellung bei Prozesskostenhilfe werden weiter benötigt :
• Sozialhilfebescheid, Rentenbescheid, Einkommensnachweise, Mietvertrag, Kontoauszüge für einen Monat, u.a.

Kommentare

es bestehen keine mietrückstände -mein mann wurde im july krank mit einer doppelseitigen lungenembolie wo wir nicht wussten ob er überlebt.wir bekommen kranken geld so das die miete beim vermieter erst zum 4-7 auf dem konto war jetzt hat er mir die kündigung ausgesprochen weil die miete nicht zum 1 eines monats bei ihm auf dem konto ist, gräf

Ich habe mir erlaubt, direkt an Ihre EMail-Adresse zu antworten.

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