17.10.2008

Phobie gegen amtliche Schreiben als Wiedereinsetzungsgrund ?

Was zunächst nach einer billigen Ausrede klingt, hat tatsächlich in vielen Fällen einen eigenen Krankheitswert. In dem hier entschiedenen Fall hatte die Klägerin vorgetragen, sie leide an einer länger bestehenden Phobie, amtliche Schreiben würden bei ihr panische Angstzustände auslösen. Daher öffne sie die Post oft monatelang nicht oder werfe sie sofort weg. Daher hatte die Klägerin auch die Klagefrist versäumt, weil sie den betreffenden Bescheid des Finanzamtes nicht rechtzeitig öffnete.

Das Finanzgericht wies den Wiedereinsetzungsantrag der Klägerin in die Klagefrist ab. Zwar unterstellte das Gericht, dass die Phobie der Klägerin tatsächlich Krankheitswert hatte. Allerdings war diese Erkrankung der Klägerin schon seit einiger Zeit bekannt. Sie hätte sich daher um Unterstützung durch Dritte, so durch ihre im Haushalt lebende Tochter bemühen müssen.

Quelle : FG Rheinland Pfalz, Urt. v. 23.04.2008, 1 K 2525/07

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