Freunden oder Verwandten Geld zu leihen ist für sich eine gute Sache und hat schon Vielen aus misslichen Situationen geholfen. In den meisten Fällen wird das Geld auch zurückbezahlt. Die Probleme fangen allerdings an, wenn der Schuldner plötzlich auf Tauchstation geht. (…)
Spätestens bei Gericht taucht dann das Problem auf, dass nicht nachgewiesen werden kann, dass
1. überhaupt ein Darlehensvertrag besteht und welchen Inhalt dieser gegebenenfalls hat
2. das Geld an den Schuldner geflossen ist
3. der Schuldner das Darlehen zu einem bestimmten Zeitpunkt zurückzahlen sollte
Zwar ist grundsätzlich auch eine mündliche Vereinbarung bindend. Diese muss aber vor Gericht bewiesen werden. Wenn der Schuldner dem Richter glaubhaft versichert, es habe kein Darlehen gegeben, wird die Klage möglicherweide abgewiesen.
Daher sollten Sie auch bei nahen Verwandten immer auf ein kleines Schriftstück bestehen. Der Inhalt könnte lauten wie folgt :
Ich , Max Mustermann, habe am 24.12.2008 von Erika Mustermann 200,00 EUR erhalten. Ich werde das Geld bis 12.01.2008 zurückzahlen.
Max Mustermann Erika Mustermann





