11.02.2009

Bundessozialgericht: Regeleistung für Kinder möglicherweise verfassungswidrig

Das Bundessozialgericht hat zwei Verfahren ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt um die Frage zu klären, ob die abgesenkte Regelleistung nach § 28 Abs.1 SGB II möglicherweise verfassungswirdig ist.

Kinder unter 14 Jahren erhalten pauschal 60 % der Regelleistung eines Erwachsenen. Nach Ansicht des Sozialgerichts verstößt das möglicherweise gegen das Grundgesetz, da anders als bei Erwachsenen der notwendige Bedarf definiert oder ermittelt wurde. Zudem werden Kinder soweit die Eltern Leistungen nach dem SGB XII geltend machen, anders behandelt. Auch werde nicht nach Altersstufen unterschieden. Ein drei Jahre altes Kind erhält die gleiche Leistung wie ein 13 Jahre altes Kind.

Quelle

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichs bleibt abzuwarten.

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