Wegen eines blauen Auges wird ein Kindergartenkind durch die zuständige Sozialarbeiterin zur Abklärung ins Kinderkrankenhaus gebracht. Die Ärzte den Verdacht der Sozialarbeiterin und attestierten eine Kindesmisshandlung. Das Kind wird aus der Familie gerissen und kommt 4 Wochen lang in staatliche Obhut. Für die Familie ein Alptraum, zumal der Vorwurf der Kindesmisshandlung unbegründet ist.
Nun hat das Landgericht München I dem Kind und den Eltern gegen den Träger des Krankenhauses ein Schmerzensgeld von insgesamt 20.000 EUR zugesprochen.
Urteil des LG München I, Aktenzeichen: 9 O 20622/06; nicht rechtskräftig
Quelle
Als Vater von drei Kindern finde ich schon allein die Vorstellung, dass mir die Kinder weggenommen werden könnten, kaum erträglich.





