18.02.2009

Kindesmisshandlung : Vorschneller Verdacht führt zu Schmerzensgeld

Wegen eines blauen Auges wird ein Kindergartenkind durch die zuständige Sozialarbeiterin zur Abklärung ins Kinderkrankenhaus gebracht. Die Ärzte den Verdacht der Sozialarbeiterin und attestierten eine Kindesmisshandlung. Das Kind wird aus der Familie gerissen und kommt 4 Wochen lang in staatliche Obhut. Für die Familie ein Alptraum, zumal der Vorwurf der Kindesmisshandlung unbegründet ist.

Nun hat das Landgericht München I dem Kind und den Eltern gegen den Träger des Krankenhauses ein Schmerzensgeld von insgesamt 20.000 EUR zugesprochen.

Urteil des LG München I, Aktenzeichen: 9 O 20622/06; nicht rechtskräftig
Quelle

Als Vater von drei Kindern finde ich schon allein die Vorstellung, dass mir die Kinder weggenommen werden könnten, kaum erträglich.

Kommentare

Und wann kriegen wir Schmerzensgeld? Wir sind auch Opfer der JA Willkuer. Wir hatten unsere Kindheit gestolen bekommen, sowie unseren Familien, Herkunft und Zukunft. Wir wurden zu einen fruehen Tod verurteilt, wegen unserer gestolenen Kindheit. Aber trotzdem werden wir ignoriert, oder psyachtrisiert und kriminalisiert, nur um uns weiterhin zu verleugnen. Schaeme dich Deutschland.

Welcher deutsche Anwalt ist bereit die Opfer der Heimerziehung aus dem 60ziger Jahren für eine Schadensersatzklage zu vertreten? Es geht um Milliarden!!!
Meldet euch. Heimkinderverband Deutschland.

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