3.03.2009

Was bleibt von der Abfindung ? ALG II und Abfindungsvergleich

Das Bundessozialgericht hat am 03.03.2009 entschieden, dass Abfindungen aus einem Vergleich vor dem Arbeitsgericht wegen des Arbeitsplatzverlustes beim ALG II als Einkommen leistungsmindernd zu berücksichtigen sind. Es handele sich nicht um “zweckbstimmte Leistungen”, da dem Arbeitgeber egal sei, wie die Leistung verwendet werde. Es gebe auch keine andere Priviligierung der Abfindungsleistung.

Bundessozialgericht : Az.: B 4 AS 47/08 R
Quelle

Künftig wird man sich daher vor Abschluss eines Abfindungsvergleiches über dieses Problem Gedanken machen müssen, da die Abfindung dann voraussichtlich sogleich wieder bei der Leistung der ARGE geschluckt wird. Daher wird in Zukunft für viele Arbeitnehmer der Anreiz zum Abschluss eines Abfindungsvergleiches fehlen.

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