17.03.2009

Hilfe – ich habe gekündigt !

Anscheinend reute einen Arbeitnehmer die von ihm selbst ausgesprochene Kündigung. Seinen Arbeitgeber war wiederholt mit der Zahlung des Lohnes in Verzug geraten. Durch die Instanzen klagend wollte der Arbeitnehmer später festgestellt haben, dass seine eigene Kündigung unwirksam sei.

In der Tat sei die Kündigung zwar unwirksam, urteilte das Bundesarbeitsgericht, allerdings könne sich der Arbeitnehmer nicht darauf berufen, weil er selbst die Kündigung ausgesprochen hat. Allenfalls der Arbeitgeber könne sich auf die Unwirksamkeit der Kündigung berufen. – Diesen Gefallen tat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer allerdings nicht.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12. März 2009 – 2 AZR 894/07 -Quelle

Eigentlich ist diese Entscheidung nicht überraschend. Es gibt den alten Rechtsgrundsatz, dass man sich nicht mit seinem eigenen Verhalten in Widerspruch setzen darf (Venire contra factum proprium). Wenn ich kündige, kann ich mich nicht darauf berufen, meine Kündigung sei unwirksam.

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