Welche Rechte hat der Vermieter nach der Kündigung ? Die Antwort auf diese Frage ist vielen Mietern unbekannt. Die Betroffenen befürchten das Schlimmste, wenn sie einen vor ihrer Wohnung parkenden Laster entdecken.
Allein mit einer Kündigung in der Hand kann der Vermieter aber nichts unternehmen. Er braucht zuerst einen Räumungstitel, (d.h. ein Urteil oder ein Versäumnisurteil). Insbesondere darf der Vermieter n i c h t die Angelegenheit ohne Räumungstitel selbst in die Hand nehmen und
- die Wohnung eigenmächtig betreten
- das Schloss austauschen
- die Wohnung selbst räumen
- oder gar die Türe zur Wohnung zumauern und die Wand zur Nachbarwohnung durchbrechen. (Den Fall gab es tatsächlich)
Auch nach der Kündigung hat der Mieter bis zur Räumung ein Besitzrecht an der Wohnung. Beeinträchtigt der Vermieter das Besitzrecht des Mieters (wie in den Beispielen) stellt das eine verbotene Eigenmacht dar. Der Mieter kann , selbst wenn ihm berechtigt gekündigt wurde, im Einzelfall im Eilverfahren vor Gericht ein solches Verhalten des Vermieters unterbinden.
Die Kosten eines gerichtlichen Räumungsverfahrens sind nicht unerheblich, so dass es durchaus sinnvoll sein kann, als Mieter einen außergerichtlichen Räumungsvergleich anzubieten um das Räumungsverfahren zu vermeiden.





