9.02.2010

SGB II : Besonderer Bedarf darf ab sofort geltend gemacht werden

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass die Regelleistung für Erwachsene und Kinder nicht ausreichen, um den verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gewährleistung eines enschenwürdigen Existenzminimums erfüllen, weil ein besonderer Bedarf bei den Regelsätzen nicht berücksichtigt wird.

Der Gesetzgeber muss diese Regelungen bis zum 31. Dezember 2010 neu regeln. Solange bleiben die bisherigen Vorschriften weiter anwendbar. Der Gesetzgeber hat bei der Neuregelung auch einen Anspruch auf Leistungen zur Sicherstellung eines unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarfs für
die nach § 7 SGB II Leistungsberechtigten vorzusehen, der bisher nicht von den Leistungen nach §§ 20 ff. SGB II erfasst wird, zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums jedoch zwingend zu decken ist. Bis zur Neuregelung durch den Gesetzgeber wird angeordnet, dass dieser Anspruch nach Maßgabe der Urteilsgründe unmittelbar aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG zu Lasten des Bundes geltend gemacht werden kann.

Quelle : Pressemitteilung Bundesverfassungsgericht

Kommentare

Hm, ob dann wohl diese existenzsichernden Ansprüche rechtskräftig festgestellt sind, bevor die neuen Sätze eingeführt sind? Gerade auch weil das BVerfG ja per se von wenigen Fällen ausgeht.

ich erhalte seit ein paar Monaten Krankengeld das ja
schon ca.30% weniger ist jetzt hat man mir auch noch die harzt 4 Aufstockung gekürzt die Freibeträge fallen weg so das ich im Monat fast 300. Euro weniger habe ich weis gar nicht wie ich das schaffen soll

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