Ich hatte für einen netten älteren Herrn eine einstweilige Verfügung erwirkt, weil ihm der Strom abgestellt wurde. Jetzt konnte er wieder heizen, kochen und eine warme Dusche genießen. Der Mühe Lohn : 4,75 EUR
Das ist mein persönliches Rekordtief bei einer anwaltlichen Vergütung. Der Zeitaufwand für mehrere Besprechungen und das Fertigen der einstweiligen Verfügung betrug ca. 3 Stunden. Das bedeutet einen Stundenlohn von 1,56 EUR (brutto).
Der “nette” ältere Herr schrieb mir später, ich hätte an ihm “viel Geld verdient”. Außerdem glaubte er, die Gegenseite habe mich gekauft, weil ich ihn von der Geltendmachung weiterer, aus meiner Sicht aussichtsloser Ansprüche abriet.
Ich habe gegen den Beschluss Beschwerde eingelegt : Die Mindestgebühr des Anwalts beträgt nämlich 10,00 EUR (§ 13 Abs.2 RVG)






