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	<title>Rechtsanwalt Miehler &#187; Arbeitsrecht</title>
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	<description>Strafrecht &#124; Familienrecht &#124; Zivilrecht</description>
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		<title>EuGH zur Kündigungsfrist : &#8220;auch Beschäftigungszeiten vor dem 25ten zählen mit&#8221;</title>
		<link>http://ra-miehler.de/2010/02/15/eugh-zur-kundigungsfrist-auch-beschaftigungszeiten-vor-dem-25ten-zahlen-mit/</link>
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		<pubDate>Mon, 15 Feb 2010 14:44:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Miehler</dc:creator>
				<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Interessante Entscheidungen]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitnehmer]]></category>
		<category><![CDATA[EuGH]]></category>
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		<description><![CDATA[Wie allgemein bekannt, ist im Arbeitsrecht die Länge der Kündigungsfrist von der Dauer der Betriebszugehörigkeit abhängig. Je länger die Betriebszugehörigkeit, um so länger ist auch die Kündigungsfrist. Das Gesetz sah aber in § 622 Abs. 2 BGB vor, dass Betriebszugehörigkeiten vor Vollendung des 25ten Lebensjahres nicht mit berücksichtigt werden. Das bedeutet : gezählt wird erst [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wie allgemein bekannt, ist im Arbeitsrecht die Länge der Kündigungsfrist von der Dauer der Betriebszugehörigkeit abhängig. Je länger die Betriebszugehörigkeit, um so länger ist auch die Kündigungsfrist.</p>
<p>Das Gesetz sah aber in § 622 Abs. 2 BGB vor, dass Betriebszugehörigkeiten vor Vollendung des 25ten Lebensjahres nicht mit berücksichtigt werden. </p>
<p>Das bedeutet : gezählt wird erst von dem Zeitpunkt, an dem der Arbeitnehmer 25 Jahr alt wird. Hat ein Arbeitnehmer mit 20 Jahren in dem Betrieb angefangen, hat er fünf Jahre später (mit 25) keinen Tag länger Kündigungsfirst als ein Kollege der gerade erst anfängt.</p>
<p>Diese Regelung hat der EuGH in seinem Urteil vom 19.01.2010 für unwirksam erklärt.</p>
<p>Quelle : <a href="http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:62007J0555:DE:HTML">Urteil des EuGH</a></p>
<p>Der Kollege aus dem Beispiel hätte jetzt also eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Ende des Kalendermonats anstelle einer Frist von 4 Wochen zum fünfzehnten oder zum Ende des Kalendermonats. Das kann für den Arbeitnehmer durchaus einen finanziellen Unterscheid machen. </p>
* Rechtsanwalt Miehler München : Arbeitsrecht | Mietrecht | Familienrecht | Zivilrecht | Strafrecht - <a href="http://www.ra-miehler.de/">www.ra-miehler.de </a>]]></content:encoded>
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		<title>Übertragung nicht verbrauchter Elternzeit auf das zweite Kind</title>
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		<pubDate>Tue, 05 May 2009 15:56:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Miehler</dc:creator>
				<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[BAG]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesarbeitsgericht]]></category>
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		<description><![CDATA[Die nicht verbrauchte Elternzeit von bis zu maximal drei Jahren kann nach der neuen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts jetzt auch auf das nächste Kind übertragen werden. Die Übertragung setzt allerdings voraus, dass die Elternzeit wegen der Geburt des zweiten Kindes vorzeitig beendet wird und dass der Arbeitgeber der Übertragung keine entgegenstehenden dringenden betrieblichen Gründe entgegenhalten kann. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die nicht verbrauchte Elternzeit von bis zu maximal drei Jahren kann nach der neuen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts jetzt auch auf das nächste Kind übertragen werden. Die Übertragung setzt allerdings voraus, dass die Elternzeit wegen der Geburt des zweiten Kindes vorzeitig beendet wird <b> und </b> dass der Arbeitgeber der Übertragung keine entgegenstehenden dringenden betrieblichen Gründe entgegenhalten kann. Das kam nach meinem Geschmack in dem Artikel in der Süddeutschen Zeitung am Wochenende nicht richtig rüber. </p>
<p>Quelle : <a href="http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&#038;Art=pm&#038;Datum=2009&#038;nr=13420&#038;pos=9&#038;anz=44"> Pressemitteilung Bundesarbeitsgericht (BAG) Az. 9 AZR 391/08</a></p>
<p>Siehe auch Post zur <a href="http://ra-miehler.de/2008/07/14/elternzeit-urlaub-verfallt-nicht-wahrend-2-elternzeit/">Übertragung des Urlaubs</a> </p>
* Rechtsanwalt Miehler München : Arbeitsrecht | Mietrecht | Familienrecht | Zivilrecht | Strafrecht - <a href="http://www.ra-miehler.de/">www.ra-miehler.de </a>]]></content:encoded>
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		<title>So sollte ein Bewerbungsgespräch nicht laufen</title>
		<link>http://ra-miehler.de/2009/04/24/so-sollte-ein-bewerbungsgesprach-nicht-laufen/</link>
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		<pubDate>Fri, 24 Apr 2009 18:09:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Miehler</dc:creator>
				<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Bewerbung]]></category>

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		<description><![CDATA[* Rechtsanwalt Miehler München : Arbeitsrecht &#124; Mietrecht &#124; Familienrecht &#124; Zivilrecht &#124; Strafrecht - www.ra-miehler.de]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><object width="425" height="344"><param name="movie" value="http://www.youtube.com/v/SjJjQ2sXfuQ&#038;hl=de&#038;fs=1"></param><param name="allowFullScreen" value="true"></param><param name="allowscriptaccess" value="always"></param><embed src="http://www.youtube.com/v/SjJjQ2sXfuQ&#038;hl=de&#038;fs=1" type="application/x-shockwave-flash" allowscriptaccess="always" allowfullscreen="true" width="425" height="344"></embed></object></p>
* Rechtsanwalt Miehler München : Arbeitsrecht | Mietrecht | Familienrecht | Zivilrecht | Strafrecht - <a href="http://www.ra-miehler.de/">www.ra-miehler.de </a>]]></content:encoded>
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		<title>Glückliche Zeiten für Abfallbeauftragte</title>
		<link>http://ra-miehler.de/2009/03/29/gluckliche-zeiten-fur-abfallbeauftragte/</link>
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		<pubDate>Sun, 29 Mar 2009 11:24:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Miehler</dc:creator>
				<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[BAG]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesarbeitsgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Kündigung]]></category>
		<category><![CDATA[Sonderkündigungsschutz]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat die Kündigung eines Betriebsabfallbeauftragten für nichtig erklärt weil diese gegen den in § 55 Abs. 3 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) geregelten Sonderkündigungsschutz verstieß. Quelle : Bundesarbeitsgericht, Pressemitteilung zu Urteil vom 26. März 2009 &#8211; 2 AZR 633/07 - Das bedeutet, dass einem Betriebsabfallbeauftragten nicht ordentlich gekündigt werden kann (also nur eine [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat die Kündigung eines Betriebsabfallbeauftragten für nichtig erklärt weil diese gegen den in § 55 Abs. 3 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) geregelten Sonderkündigungsschutz verstieß.</p>
<p>Quelle : <a href="http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&#038;Art=pm&#038;pm_nummer=0034/09">Bundesarbeitsgericht, Pressemitteilung zu Urteil vom 26. März 2009 &#8211; 2 AZR 633/07 -</a></p>
<p>Das bedeutet, dass einem Betriebsabfallbeauftragten nicht ordentlich gekündigt werden kann (also nur eine außerordentliche Kündigung möglich ist). Natürlich habe ich noch nie von einer dieser abseitigen Vorschrift gehört und musste mich erst bei Wikipedia schlau machen, was eigentlich ein <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Abfallbeauftragter">Betriebsabfallbeauftragter </a>macht. </p>
<p>Rechtspolitisch interessant ist natürlich, dass ein Angestellter, der aufpasst, dass die Plastikabfälle im richtigen Tüchen landen einen Sonderkündigungsschutz für sich in Anspruch nehmen kann. </p>
<p>Vielleicht ist ja in Ihrem Unternehmen die Stelle des Betriebsabfallbeauftragten noch nicht besetzt ?!</p>
* Rechtsanwalt Miehler München : Arbeitsrecht | Mietrecht | Familienrecht | Zivilrecht | Strafrecht - <a href="http://www.ra-miehler.de/">www.ra-miehler.de </a>]]></content:encoded>
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		<title>BAG zu Urlaubsabgeltung bei krankheitsbedigter Arbeitsunfähigkeit</title>
		<link>http://ra-miehler.de/2009/03/26/bag-zu-urlaubsabgeltung-bei-krankheitsbedigter-arbeitsunfahigkeit/</link>
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		<pubDate>Thu, 26 Mar 2009 10:25:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Miehler</dc:creator>
				<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsunfähigkeit]]></category>
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		<category><![CDATA[Urlaub]]></category>
		<category><![CDATA[Urlaubsabgeltung]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat seine Rechtsprechung zur Urlaubsabgeltung geändert. Bisher wurde § 7 Abs. 3 und 4 BUrlG so ausgelegt, dass der Urlaubsabgeltungsanspruch erlischt, wenn der Urlaubsanspruch aufgrund der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers nicht bis zum Ende des Übertragungszeitraums erfüllt werden kann. Seit der Entscheidung des EuGH in der Sache Schultz-Hoff vom 20. Januar 2009 [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat seine Rechtsprechung zur Urlaubsabgeltung geändert. Bisher wurde § 7 Abs. 3 und 4 BUrlG so ausgelegt, dass der Urlaubsabgeltungsanspruch erlischt, wenn der Urlaubsanspruch aufgrund der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers nicht bis zum Ende des Übertragungszeitraums erfüllt werden kann. </p>
<p>Seit der Entscheidung des EuGH  in der Sache Schultz-Hoff vom 20. Januar 2009 hat das BAG nunmehr eine Wende in der Rechtsprechung vollzogen :</p>
<blockquote><p>&#8220;§ 7 Abs. 3 und 4 BUrlG ist im Verhältnis zu privaten Arbeitgebern nach den Vorgaben des Art. 7 der Arbeitszeitrichtlinie gemeinschaftsrechtskonform fortzubilden.&#8221; </p></blockquote>
<p>Quelle : <a href="http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&#038;Art=pm&#038;pm_nummer=0031/09">Pressemitteilung BAG </a></p>
<p>Arbeitnehmer können sich freuen, da der Urlaubsabgeltungsanspruch nicht mehr verfällt, wenn der Urlaub wegen einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit nicht im Übertragzungszeitraum genommen werden konnte. </p>
* Rechtsanwalt Miehler München : Arbeitsrecht | Mietrecht | Familienrecht | Zivilrecht | Strafrecht - <a href="http://www.ra-miehler.de/">www.ra-miehler.de </a>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Was verrät die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ?</title>
		<link>http://ra-miehler.de/2009/03/23/was-verrat-die-arbeitsunfahigkeitsbescheinigung/</link>
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		<pubDate>Mon, 23 Mar 2009 08:44:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Miehler</dc:creator>
				<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung]]></category>
		<category><![CDATA[ICD-10]]></category>
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		<category><![CDATA[Krankmeldung]]></category>

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		<description><![CDATA[Was bedeuten eigentlich die Nummern auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ? Es handelt sich um die Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme 10. Revision kurz ICD-10. Jede Krankheit hat einen eigenen Zahlencode, der auch auf der AU angegeben ist. Aufgrund des Zahlencodes lässt sich die Erkrankung recht mühelos ermitteln. (zum Beispiel hier) Grundsätzlich kann [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Was bedeuten eigentlich die Nummern auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ? </p>
<p>Es handelt sich um die </p>
<blockquote><p>Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme<br />
10. Revision</p></blockquote>
<p>kurz<strong> ICD-10</strong>. Jede Krankheit hat einen eigenen Zahlencode, der auch auf der AU angegeben ist. Aufgrund des Zahlencodes lässt sich die Erkrankung recht mühelos ermitteln. (zum Beispiel <a href="http://www.dimdi.de/static/de/klassi/diagnosen/icd10/htmlgm2009/index.htm">hier</a>)</p>
<p>Grundsätzlich kann man anhand der ICD-10 Nummern feststellen, an welcher Krankheit Sie tatsächlich leiden. Das wissen viele nicht. &#8211; Auch nicht der Kläger, der Schmerzensgeld wegen einer Ohrfeige verlangte und seine AU vorlegte. Aus der angegebnenen ICD-10 &#8211; Nummer ergab sich, dass der Kläger aber an einem Insektenstich litt. </p>
* Rechtsanwalt Miehler München : Arbeitsrecht | Mietrecht | Familienrecht | Zivilrecht | Strafrecht - <a href="http://www.ra-miehler.de/">www.ra-miehler.de </a>]]></content:encoded>
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		</item>
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		<title>Hilfe &#8211; ich habe gekündigt !</title>
		<link>http://ra-miehler.de/2009/03/17/bag-arbeitnehmer-kann-sich-nicht-darauf-berufen-seine-auserordentliche-kundigung-sei-unwirksam/</link>
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		<pubDate>Tue, 17 Mar 2009 17:36:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Miehler</dc:creator>
				<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitnehmer]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesarbeitsgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Kündigung]]></category>

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		<description><![CDATA[Anscheinend reute einen Arbeitnehmer die von ihm selbst ausgesprochene Kündigung. Seinen Arbeitgeber war wiederholt mit der Zahlung des Lohnes in Verzug geraten. Durch die Instanzen klagend wollte der Arbeitnehmer später festgestellt haben, dass seine eigene Kündigung unwirksam sei. In der Tat sei die Kündigung zwar unwirksam, urteilte das Bundesarbeitsgericht, allerdings könne sich der Arbeitnehmer nicht [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Anscheinend reute einen Arbeitnehmer die von ihm selbst ausgesprochene Kündigung. Seinen Arbeitgeber war wiederholt mit der Zahlung des Lohnes in Verzug geraten. Durch die Instanzen klagend wollte der Arbeitnehmer später festgestellt haben, dass seine <strong>eigene Kündigung unwirksam </strong>sei. </p>
<p>In der Tat sei die Kündigung zwar unwirksam, urteilte das Bundesarbeitsgericht, allerdings könne sich der Arbeitnehmer nicht darauf berufen, weil er selbst die Kündigung ausgesprochen hat. Allenfalls der Arbeitgeber könne sich auf die Unwirksamkeit der Kündigung berufen. &#8211; Diesen Gefallen tat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer allerdings nicht. </p>
<p>Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12. März 2009 &#8211; 2 AZR 894/07 -<a href="http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&#038;Art=pm&#038;pm_nummer=0026/09">Quelle </a></p>
<p>Eigentlich ist diese Entscheidung nicht überraschend. Es gibt den alten Rechtsgrundsatz, dass man sich nicht mit seinem eigenen Verhalten in Widerspruch setzen darf (<a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Venire_contra_factum_proprium">Venire contra factum proprium</a>).  Wenn ich kündige, kann ich mich nicht darauf berufen, meine Kündigung sei unwirksam. </p>
* Rechtsanwalt Miehler München : Arbeitsrecht | Mietrecht | Familienrecht | Zivilrecht | Strafrecht - <a href="http://www.ra-miehler.de/">www.ra-miehler.de </a>]]></content:encoded>
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		<title>Was bleibt von der Abfindung ? ALG II und Abfindungsvergleich</title>
		<link>http://ra-miehler.de/2009/03/03/was-bleibt-von-der-abfindung-harz-iv-und-abfindungsvergleich/</link>
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		<pubDate>Tue, 03 Mar 2009 16:52:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Miehler</dc:creator>
				<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Abfindung]]></category>
		<category><![CDATA[Einkommen]]></category>
		<category><![CDATA[leistungsmindernd]]></category>
		<category><![CDATA[Vergleich]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Bundessozialgericht hat am 03.03.2009 entschieden, dass Abfindungen aus einem Vergleich vor dem Arbeitsgericht wegen des Arbeitsplatzverlustes beim ALG II als Einkommen leistungsmindernd zu berücksichtigen sind. Es handele sich nicht um &#8220;zweckbstimmte Leistungen&#8221;, da dem Arbeitgeber egal sei, wie die Leistung verwendet werde. Es gebe auch keine andere Priviligierung der Abfindungsleistung. Bundessozialgericht : Az.: B [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Bundessozialgericht hat am 03.03.2009 entschieden, dass Abfindungen aus einem Vergleich vor dem Arbeitsgericht wegen des Arbeitsplatzverlustes beim ALG II als Einkommen leistungsmindernd zu berücksichtigen sind. Es handele sich nicht um &#8220;zweckbstimmte Leistungen&#8221;, da dem Arbeitgeber egal sei, wie die Leistung verwendet werde. Es gebe auch keine andere Priviligierung der Abfindungsleistung. </p>
<p>Bundessozialgericht : Az.:  B 4 AS 47/08 R<br />
<a href="http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&#038;Art=ps&#038;Datum=2009&#038;nr=10826&#038;pos=3&#038;anz=12">Quelle</a></p>
<p>Künftig wird man sich daher vor Abschluss eines Abfindungsvergleiches über dieses Problem Gedanken machen müssen, da die Abfindung dann voraussichtlich sogleich wieder bei der Leistung der ARGE geschluckt wird. Daher wird in Zukunft für viele Arbeitnehmer der Anreiz zum Abschluss eines Abfindungsvergleiches fehlen. </p>
* Rechtsanwalt Miehler München : Arbeitsrecht | Mietrecht | Familienrecht | Zivilrecht | Strafrecht - <a href="http://www.ra-miehler.de/">www.ra-miehler.de </a>]]></content:encoded>
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