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	<title>Rechtsanwalt Miehler &#187; Mietrecht</title>
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	<description>Strafrecht &#124; Familienrecht &#124; Zivilrecht</description>
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		<title>Noch immer Stress mit dem Ex (Mietschulden)</title>
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		<pubDate>Wed, 27 May 2009 12:16:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Miehler</dc:creator>
				<category><![CDATA[Mietrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Zivilrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Ex-Partner]]></category>
		<category><![CDATA[Gesamtschuldner]]></category>
		<category><![CDATA[Mietschulden]]></category>
		<category><![CDATA[Mietvertrag]]></category>

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		<description><![CDATA[Auch nachdem Eva B. vor 3 Jahren aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen ist lässt sie die Beziehung zu Till nicht los. Ihr zieht es den Boden unter den Füßen weg, als sie den Brief von Tills Vermieter überfliegt. Tills Vermieter will von ihr rückständige Miete über 3.500,00 EUR. Till, der die gemeinsam gemietete Wohnung bei [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Auch nachdem Eva B. vor 3 Jahren aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen ist lässt sie die Beziehung zu Till nicht los. Ihr zieht es den Boden unter den Füßen weg, als sie den Brief von Tills Vermieter überfliegt. Tills Vermieter will von ihr rückständige Miete über 3.500,00 EUR. Till, der die gemeinsam gemietete Wohnung bei der Trennung behalten hat, ist mehrere Monate Miete schuldig.  Jetzt soll Eva als Gesamtschuldnerin für die nicht bezahlte Miete haften. </p>
<p>&#8220;Aber ich wohne doch seit Jahren nicht mehr da und habe mit Till K. nichts mehr zu schaffen !&#8221; wendet Eva ein. &#8220;Das ist nicht mein Problem&#8221; stellt der Vermieter klar. Es ist kein Trost für Eva, dass Sie einen Ausgleichsanspruch gegen Till hat. Der ist pleite, sie wird von ihm keinen Cent sehen. </p>
<p>Solange der Partner, der aus der gemeinsam gemieteten Wohnung ausgezogen ist,  nicht aus dem Mietvertrag entlassen oder der Vertrag gekündigt wurde, besteht seine Haftung weiter. Der Vermieter kann sich aussuchen, von wem er die Miete verlangt. </p>
<p>Wenn Sie nach einer Trennung aus einer gemeinsamen Mietwohnung ausziehen, müssen Sie sich auch aus dem Mietvertrag befreien. An interne Vereinbarungen mit Ihrem Ex ist der Vermieter nicht gebunden. Fordern Sie Ihren Partner auf, der Kündigung der Wohnung zuzustimmen und setzen Sie ihm dabei eine Frist. Der Ex kann mit dem Vermieter einen neuen Vertrag abschließen. Wenn sich der Ex-Partner weigert der Kündigung zuzustimmen, können Sie ihn auf Zustimmung verklagen. Es reicht nicht aus, wenn Sie allein dem Vermieter kündigen. </p>
<p>(Bei einer Scheidung kann die Zuweisung der Wohnung durch das Gericht auch für den Vermieter verbindlich geregelt werden. Das setzt jedoch einen gesonderten Antrag im Scheidungsverfahren voraus.)</p>
* Rechtsanwalt Miehler München : Arbeitsrecht | Mietrecht | Familienrecht | Zivilrecht | Strafrecht - <a href="http://www.ra-miehler.de/">www.ra-miehler.de </a>]]></content:encoded>
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		<title>Gibt es ein Wohnen nach der Kündigung ?</title>
		<link>http://ra-miehler.de/2009/03/25/gibt-es-ein-wohnen-nach-der-kundigung/</link>
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		<pubDate>Wed, 25 Mar 2009 12:35:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Miehler</dc:creator>
				<category><![CDATA[Mietrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Add new tag]]></category>
		<category><![CDATA[Kündigung]]></category>
		<category><![CDATA[Räumung]]></category>
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		<category><![CDATA[Zutritt]]></category>

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		<description><![CDATA[Welche Rechte hat der Vermieter nach der Kündigung ? Die Antwort auf diese Frage ist vielen Mietern unbekannt. Die Betroffenen befürchten das Schlimmste, wenn sie einen vor ihrer Wohnung parkenden Laster entdecken. Allein mit einer Kündigung in der Hand kann der Vermieter aber nichts unternehmen. Er braucht zuerst einen Räumungstitel, (d.h. ein Urteil oder ein [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Welche Rechte hat der Vermieter nach der Kündigung ? </strong>Die Antwort auf diese Frage ist vielen Mietern unbekannt. Die Betroffenen befürchten das Schlimmste, wenn sie einen vor ihrer Wohnung parkenden Laster entdecken. </p>
<p>Allein mit einer Kündigung in der Hand kann der Vermieter aber nichts unternehmen. Er braucht zuerst einen Räumungstitel, (d.h. ein Urteil oder ein Versäumnisurteil). Insbesondere darf der Vermieter <strong>n i c h t </strong>die Angelegenheit ohne Räumungstitel selbst in die Hand nehmen und </p>
<ul>
<li>die Wohnung eigenmächtig betreten</li>
<li>das Schloss austauschen</li>
<li>die Wohnung selbst räumen</li>
<li>oder gar die Türe zur Wohnung zumauern und die Wand zur Nachbarwohnung durchbrechen. (Den Fall gab es tatsächlich)</li>
</ul>
<p>Auch nach der Kündigung hat der Mieter bis zur Räumung ein Besitzrecht an der Wohnung. Beeinträchtigt der Vermieter das Besitzrecht des Mieters (wie in den Beispielen) stellt das eine verbotene Eigenmacht dar. Der Mieter kann , selbst wenn ihm berechtigt gekündigt wurde, im Einzelfall im Eilverfahren vor Gericht ein solches Verhalten des Vermieters unterbinden. </p>
<p>Die Kosten eines gerichtlichen Räumungsverfahrens sind nicht unerheblich, so dass es durchaus sinnvoll sein kann, als Mieter einen außergerichtlichen Räumungsvergleich anzubieten um das Räumungsverfahren zu vermeiden. </p>
* Rechtsanwalt Miehler München : Arbeitsrecht | Mietrecht | Familienrecht | Zivilrecht | Strafrecht - <a href="http://www.ra-miehler.de/">www.ra-miehler.de </a>]]></content:encoded>
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		<title>BGH : Vermieter darf Mieter nicht bestimmte Farben vorgeben</title>
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		<pubDate>Thu, 19 Feb 2009 08:49:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Miehler</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemeines]]></category>
		<category><![CDATA[Mietrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Auszug]]></category>
		<category><![CDATA[Mietvertrag]]></category>
		<category><![CDATA[Schönheitsreparatur]]></category>

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		<description><![CDATA[Aus der Pressemitteilung des Bundesgerichtshofes : Der Bundesgerichtshof hat ausgeführt, dass nach seiner Rechtsprechung eine Klausel zur Durchführung von Schönheitsreparaturen gemäß § 307 Abs. 1 BGB unwirksam ist, wenn sie den Mieter auch während der Mietzeit zu einer Dekoration in einer ihm vorgegebenen Farbwahl verpflichtet und dadurch in der Gestaltung seines persönlichen Lebensbereichs einschränkt, ohne [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Aus der Pressemitteilung des Bundesgerichtshofes :</p>
<blockquote><p>Der Bundesgerichtshof hat ausgeführt, dass nach seiner Rechtsprechung eine Klausel zur Durchführung von Schönheitsreparaturen gemäß § 307 Abs. 1 BGB unwirksam ist, wenn sie den Mieter auch während der Mietzeit zu einer Dekoration in einer ihm vorgegebenen Farbwahl verpflichtet und dadurch in der Gestaltung seines persönlichen Lebensbereichs einschränkt, ohne dass dafür ein anerkennenswertes Interesse für den Vermieter besteht. Eine solche Klausel liegt in dem heute entschiedenen Fall vor, weil danach die Pflicht zur Dekoration in neutralen Farbtönen nicht allein auf den Zeitpunkt der Rückgabe der Wohnung beschränkt ist, sondern auch schon im laufenden Mietverhältnis dem Mieter eine solche Farbwahl vorgegeben wird. </p></blockquote>
<p>Urteil vom 18. Februar 2009 &#8211; VIII ZR 166/08 <a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&#038;Art=pm&#038;pm_nummer=0035/09">Quelle</a></p>
<p>Wenn als der Vermieter vorgibt, die <strong>laufenden </strong>Schönheitsreparaturen seien in &#8220;neutralen Farben&#8221; durchzuführen, muss der Mieter beim Auszug sich keine Gedanken über die Schönheitsreparaturen machen. </p>
* Rechtsanwalt Miehler München : Arbeitsrecht | Mietrecht | Familienrecht | Zivilrecht | Strafrecht - <a href="http://www.ra-miehler.de/">www.ra-miehler.de </a>]]></content:encoded>
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		<title>Vermieter muss sich mit Sternchentapete abfinden</title>
		<link>http://ra-miehler.de/2008/08/14/vermieter-kann-sternchentapete-nicht-beanstanden/</link>
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		<pubDate>Thu, 14 Aug 2008 10:19:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Miehler</dc:creator>
				<category><![CDATA[Mietrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Auszug]]></category>
		<category><![CDATA[Kind]]></category>
		<category><![CDATA[Kinderzimmer]]></category>
		<category><![CDATA[Mietende]]></category>
		<category><![CDATA[Renovierung]]></category>
		<category><![CDATA[Schönheitsreparatur]]></category>
		<category><![CDATA[Tapete]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Wandgestaltung von Mietwohnungen birgt ein Konfliktpotential, das mit einem Mienenfeld vergleichbar ist. Nicht nur die Rechtsprechung zur Schönheitsreparatur ist für den Normalbürger nicht mehr nachvollziehbar. Auch die Frage, wie der Mieter die Wänden der von ihm gemieteten Wohnung gestalten darf, führt oft zu heftigen Streit. Einen solchen Fall hatte auch das Landgericht Frankfurt zu [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Wandgestaltung von Mietwohnungen birgt ein Konfliktpotential, das mit einem Mienenfeld vergleichbar ist. Nicht nur die Rechtsprechung zur Schönheitsreparatur ist für den Normalbürger nicht mehr nachvollziehbar. Auch die Frage, wie der Mieter die Wänden der von ihm gemieteten Wohnung gestalten darf, führt oft zu heftigen Streit.<br />
<span id="more-21"></span><br />
Einen solchen Fall hatte auch das Landgericht Frankfurt zu entscheiden, da der Vermieter bei Auszug die Beseitigung der Tapete im Kinderzimmer verlangte. </p>
<blockquote><p> &#8220;Anders als ein roter Volltonsanstrich eines Schlafzimmers stellt das Anbringen einer Mustertapete mit Sternchen im Kinderzimmer einen vertragsgemäßen Mietgebrauch dar, der am Mietende nicht in den Zustand des Kinderzimmers bei Anmietung zurückversetzt werden muss.&#8221;</p></blockquote>
<p>Quelle : Landgericht Frankfurt, Urteil vom 31.07.2007, NZM 2007,922</p>
<p>Ob sich diese Entscheidung auf Benjamin-Blümchen-Tapeten im Kinderzimmer und rosa Volltonanstriche im Schlafzimmer übertragen lässt, ist noch offen. Hierzu sind noch sicherlich weitere Einzellfallentscheidungen erforderlich. </p>
<p>Hier noch eine Quelle für interessante Wandgestaltungen : <a href="http://www.readup.de/on/wandgestaltung-kinderzimmer ">eBook<br />
</a></p>
* Rechtsanwalt Miehler München : Arbeitsrecht | Mietrecht | Familienrecht | Zivilrecht | Strafrecht - <a href="http://www.ra-miehler.de/">www.ra-miehler.de </a>]]></content:encoded>
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		<title>Wohnungskündigung durch Vermieter</title>
		<link>http://ra-miehler.de/2008/07/29/wohnungskundigung-durch-vermieter/</link>
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		<pubDate>Tue, 29 Jul 2008 12:12:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Miehler</dc:creator>
				<category><![CDATA[Mietrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Kündigung]]></category>
		<category><![CDATA[Miete]]></category>
		<category><![CDATA[Räumung]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Gesetzgeber hat dem Vermieter bei einer Kündigung zahlreiche Hürden in den Weg gelegt. Diese gilt es zu kennen, wenn man als Mieter das Kündigungsschreiben im Briefkasten findet. Hier eine Auswahl : Eine mündliche Kündigung ist wirkungslos, da gesetzlich die Schriftform vorgesehen ist. Der Vermieter braucht für die Kündigung einen der gesetzlich vorgegebene Kündigungsgründe (Beispiele [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Der Gesetzgeber hat dem Vermieter bei einer Kündigung zahlreiche Hürden in den Weg gelegt. Diese gilt es zu kennen, wenn man als Mieter das Kündigungsschreiben im Briefkasten findet. </strong></p>
<p>Hier eine Auswahl : Eine mündliche Kündigung ist wirkungslos, da gesetzlich die Schriftform vorgesehen ist. Der Vermieter braucht für die Kündigung einen der gesetzlich vorgegebene Kündigungsgründe (Beispiele : Eigenbedarf, Zahlungsverzug, grobe Pflichtverletzung durch den Mieter). Ob diese Gründe vorliegen, wird im Rahmen der Räumungsklage durch das Gericht überprüft. Die Kündigung darf für den Mieter außerdem keine nicht zu rechtfertigende Härte bedeuten. Bei befristeten Mietverträgen ist die ordentliche Kündigung vor Fristablauf nicht zulässig. </p>
<p>Die Liste der Einwendungen gegen eine Kündigung ist damit noch lange nicht vollständig.<br />
<span id="more-14"></span></p>
<h3> Erste Schritte : </h3>
<p>•	Datum des Zugangs der Kündigung auf der Kündigung vermerken für spätere Fristberechnung<br />
•	Widerspruch gegen die Kündigung (Achtung Frist !)<br />
•	ggf. Antrag beim Amt für Wohnen und Migration <a href="http://www.muenchen.de/Rathaus/soz/wohnenmigration/37903/index.html"> hier der Link für München</a></p>
<h3> Das kommt auf Sie zu :</h3>
<p>Nach Ablauf der Kündigungsfrist darf der Vermieter Sie nicht selbst auf die Strasse setzen oder das Schloss auswechseln. Der Vermieter muss Sie zunächst auf Räumung verklagen. Im Räumungsrechtsstreit wird geprüft, ob die Kündigungsvoraussetzungen vorliegen, die Kündigung eine nicht zu rechtfertigende Härte darstellt und ob Räumungsschutz gewährt werden kann. </p>
<h3> Welche Kosten entstehen ?</h3>
<p>Der Streitwert einer Räumungsklage beträgt 12 Monatsmieten(netto). Bei einer Nettomiete von 550,00 EUR betragen die Gebühren des Anwalts, wenn ein Gerichtstermin ohne Vergleich durchgeführt wird, 1.139,42 EUR incl. MwSt. Die Gerichtskosten betragen 453,00 EUR.</p>
<p>Das Gericht setzt im Urteil fest, wer die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat oder wie die Kosten auf die Parteien aufgeteilt werden.</p>
<h3> Diese Unterlagen braucht Ihr Anwalt :</h3>
<p>•	Mietvertrag mit Zusatzvereinbarungen<br />
•	Kündigung<br />
•	Behindertenausweis soweit vorhanden</p>
<p>für eine etwaige Antragstellung bei Prozesskostenhilfe werden weiter benötigt :<br />
•	Sozialhilfebescheid, Rentenbescheid, Einkommensnachweise, Mietvertrag, Kontoauszüge für einen Monat, u.a.</p>
* Rechtsanwalt Miehler München : Arbeitsrecht | Mietrecht | Familienrecht | Zivilrecht | Strafrecht - <a href="http://www.ra-miehler.de/">www.ra-miehler.de </a>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Kinderwagen &#8211; ein Dorn im Auge des Vermieters</title>
		<link>http://ra-miehler.de/2008/07/28/kinderwagen-ein-dorn-im-auge-des-vermieters/</link>
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		<pubDate>Mon, 28 Jul 2008 09:46:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Miehler</dc:creator>
				<category><![CDATA[Mietrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Fluchtweg]]></category>
		<category><![CDATA[Kinder]]></category>
		<category><![CDATA[Kinderwagen]]></category>
		<category><![CDATA[Vermieter]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Abstellen des Kinderwagens im Treppenhaus sorgt immer wieder zu Missstimmung zwischen Vermietern und Eltern. Dabei schieben Vermieter immer wieder &#8220;feuerpolizeiliche Gründe&#8221; vor. Schnellt ist der Vermieter dann mit einer Abmahnung bei der Hand oder verlangt im einstweiligen Verfügungsverfahren die Entfernung des Kinderwagens aus dem Treppenhaus. Solange das Abstellen des Kinderwagens nicht dazu führt, dass [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Abstellen des Kinderwagens im Treppenhaus sorgt immer wieder zu Missstimmung zwischen Vermietern und Eltern. Dabei schieben Vermieter immer wieder &#8220;feuerpolizeiliche Gründe&#8221; vor.<br />
<span id="more-13"></span><br />
Schnellt ist der Vermieter dann mit einer Abmahnung bei der Hand oder verlangt im einstweiligen Verfügungsverfahren die Entfernung des Kinderwagens aus dem Treppenhaus. </p>
<p>Solange das Abstellen des Kinderwagens nicht dazu führt, dass Treppenhaus und Flur ihren Zweck als Fluchtweg schlichtweg nicht erfüllen können, ist grundsätzlich eine Abwägung zu treffen. Auf eine nur abstrakte Beeinträchtigung des Fluchtweges kommt es nicht an. </p>
<p>Besonders schön formulierte es das Amtsgericht Winsen :</p>
<blockquote><p> &#8220;&#8230; auch wenn der Kinderwagen der Beklagten im Treppenhaus steht, ist das Treppenhaus weiterhin als Fluchtweg geeignet. Das Gericht verkennt nicht, dass durch jeden Gegenstand im Treppenhaus die Eignung als Fluchtweg tangiert wird. Auch durch einen kleinen Blumenständer kann sich eine Einschränkung der Eignung ergeben, denn wenn jemand bei Nacht und ohne Beleuchtung (die durch ein Feuer ausgefallen sein kann) die Treppe hinabeilt, kann diese Person über den Blumenständer fallen, was ihm die Flucht massiv erschweren würde.&#8221;</p></blockquote>
<p>(AG Winsen WuM 1999, S. 452)</p>
<p>Die drohenden Nachteile für die Sicherheit der Bewohner und die Nachteile für die Eltern, die entstehen, wenn sie den Kinderwagen nicht im Treppenhaus abstellen können, sind daher abzuwägen. Letztlich entscheidet das Gericht aus eigenem Ermessen. </p>
<p>Bei der Abwägung sind viele Faktoren zu berücksichtigen. Gibt es alternative Abstellplätze oder wäre der Kinderwagen im Hof der Witterung ausgesetzt ? Steht in der Wohnung überhaupt ein Platz zum Abstellen des Wagens zur Verfügung ? Wie kann der Wagen nach oben über die steile Treppe in den dritten Stock gebracht werden ?</p>
<p>Nicht zuletzt ist auch zu berücksichtigen, dass der Kinderwagen grundätzlich nur für einen begrenzten Zeitraum erforderlich ist, das Kinder in der Regel (glücklicherweise) doch nach relativ kurzer Zeit selbst laufen können. </p>
<blockquote>
* Rechtsanwalt Miehler München : Arbeitsrecht | Mietrecht | Familienrecht | Zivilrecht | Strafrecht - <a href="http://www.ra-miehler.de/">www.ra-miehler.de </a>]]></content:encoded>
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