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	<title>Rechtsanwalt Miehler &#187; Sozialrecht</title>
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	<description>Strafrecht &#124; Familienrecht &#124; Zivilrecht</description>
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		<title>SGB II : Besonderer Bedarf darf ab sofort geltend gemacht werden</title>
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		<pubDate>Tue, 09 Feb 2010 14:50:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Miehler</dc:creator>
				<category><![CDATA[Sozialrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass die Regelleistung für Erwachsene und Kinder nicht ausreichen, um den verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gewährleistung eines enschenwürdigen Existenzminimums erfüllen, weil ein besonderer Bedarf bei den Regelsätzen nicht berücksichtigt wird. Der Gesetzgeber muss diese Regelungen bis zum 31. Dezember 2010 neu regeln. Solange bleiben die bisherigen Vorschriften weiter anwendbar. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass  die Regelleistung für Erwachsene und Kinder nicht ausreichen, um den verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gewährleistung eines enschenwürdigen Existenzminimums erfüllen, weil ein besonderer Bedarf bei den Regelsätzen nicht berücksichtigt wird.  </p>
<p>Der Gesetzgeber muss diese Regelungen bis zum 31. Dezember 2010 neu regeln. Solange bleiben die bisherigen Vorschriften weiter anwendbar. Der Gesetzgeber hat bei der Neuregelung auch einen Anspruch auf Leistungen zur Sicherstellung eines unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarfs für<br />
die nach § 7 SGB II Leistungsberechtigten vorzusehen, der bisher nicht von den Leistungen nach §§ 20 ff. SGB II erfasst wird, zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums jedoch zwingend zu decken ist. Bis zur Neuregelung durch den Gesetzgeber wird angeordnet, dass dieser Anspruch nach Maßgabe der Urteilsgründe unmittelbar aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG zu Lasten des Bundes geltend gemacht werden kann. </p>
<p>Quelle : <a href="http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-005.html">Pressemitteilung Bundesverfassungsgericht</a></p>
* Rechtsanwalt Miehler München : Arbeitsrecht | Mietrecht | Familienrecht | Zivilrecht | Strafrecht - <a href="http://www.ra-miehler.de/">www.ra-miehler.de </a>]]></content:encoded>
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		<title>Was bleibt von der Abfindung ? ALG II und Abfindungsvergleich</title>
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		<pubDate>Tue, 03 Mar 2009 16:52:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Miehler</dc:creator>
				<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Abfindung]]></category>
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		<description><![CDATA[Das Bundessozialgericht hat am 03.03.2009 entschieden, dass Abfindungen aus einem Vergleich vor dem Arbeitsgericht wegen des Arbeitsplatzverlustes beim ALG II als Einkommen leistungsmindernd zu berücksichtigen sind. Es handele sich nicht um &#8220;zweckbstimmte Leistungen&#8221;, da dem Arbeitgeber egal sei, wie die Leistung verwendet werde. Es gebe auch keine andere Priviligierung der Abfindungsleistung. Bundessozialgericht : Az.: B [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Bundessozialgericht hat am 03.03.2009 entschieden, dass Abfindungen aus einem Vergleich vor dem Arbeitsgericht wegen des Arbeitsplatzverlustes beim ALG II als Einkommen leistungsmindernd zu berücksichtigen sind. Es handele sich nicht um &#8220;zweckbstimmte Leistungen&#8221;, da dem Arbeitgeber egal sei, wie die Leistung verwendet werde. Es gebe auch keine andere Priviligierung der Abfindungsleistung. </p>
<p>Bundessozialgericht : Az.:  B 4 AS 47/08 R<br />
<a href="http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&#038;Art=ps&#038;Datum=2009&#038;nr=10826&#038;pos=3&#038;anz=12">Quelle</a></p>
<p>Künftig wird man sich daher vor Abschluss eines Abfindungsvergleiches über dieses Problem Gedanken machen müssen, da die Abfindung dann voraussichtlich sogleich wieder bei der Leistung der ARGE geschluckt wird. Daher wird in Zukunft für viele Arbeitnehmer der Anreiz zum Abschluss eines Abfindungsvergleiches fehlen. </p>
* Rechtsanwalt Miehler München : Arbeitsrecht | Mietrecht | Familienrecht | Zivilrecht | Strafrecht - <a href="http://www.ra-miehler.de/">www.ra-miehler.de </a>]]></content:encoded>
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		<title>Bundessozialgericht: Regeleistung für Kinder möglicherweise verfassungswidrig</title>
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		<pubDate>Wed, 11 Feb 2009 13:15:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Miehler</dc:creator>
				<category><![CDATA[Sozialrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Kind]]></category>
		<category><![CDATA[Regelleistung]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Bundessozialgericht hat zwei Verfahren ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt um die Frage zu klären, ob die abgesenkte Regelleistung nach § 28 Abs.1 SGB II möglicherweise verfassungswirdig ist. Kinder unter 14 Jahren erhalten pauschal 60 % der Regelleistung eines Erwachsenen. Nach Ansicht des Sozialgerichts verstößt das möglicherweise gegen das Grundgesetz, da anders als bei Erwachsenen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Bundessozialgericht hat zwei Verfahren ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt um die Frage zu klären, ob die abgesenkte Regelleistung nach § 28 Abs.1 SGB II möglicherweise verfassungswirdig ist.</p>
<p>Kinder unter 14 Jahren erhalten pauschal 60 % der Regelleistung eines Erwachsenen. Nach Ansicht des Sozialgerichts verstößt das möglicherweise gegen das Grundgesetz, da anders als bei Erwachsenen der notwendige Bedarf definiert oder ermittelt wurde. Zudem werden Kinder soweit die Eltern Leistungen nach dem SGB XII geltend machen, anders behandelt. Auch werde nicht nach Altersstufen unterschieden. Ein drei Jahre altes Kind erhält die gleiche Leistung wie ein 13 Jahre altes Kind. </p>
<p><a href="http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&#038;Art=ps&#038;Datum=2009&#038;nr=10753&#038;pos=2&#038;anz=5">Quelle</a></p>
<p>Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichs bleibt abzuwarten. </p>
* Rechtsanwalt Miehler München : Arbeitsrecht | Mietrecht | Familienrecht | Zivilrecht | Strafrecht - <a href="http://www.ra-miehler.de/">www.ra-miehler.de </a>]]></content:encoded>
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