Kündigung des Arbeitsvertrags erhalten ?
Mit über 25 Jahren Berufserfahrung als Anwalt hole ich das Beste für Sie raus – Verhandeln ist meine Stärke
Bei einer arbeitsrechtlichen Kündigung ist viel zu beachten
- Klage- und Ausschlussfristen
- Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes
- umfassende Rechtsprechung
- ggf. Sperrfristen beim Arbeitslosengeld
- Abschätzung ob das Angebot des Arbeitgebers annehmbar ist
- nachteilige Formulierungen im Arbeitszeugnis erkennen
Das optimale Ergebnis hängt aber nicht nur von juristischen Kenntnissen, sondern gerade von der Verhandlungsfähigkeit des Anwalts ab. Dies wird von vielen Anwälten unterschätzt.
Rechtsanwalt Miehler
Die Kanzlei Miehler - in München zentral am Karlsplatz / Stachus gelegen - berät und vertritt Privatpersonen in den Bereichen Strafrecht, Arbeitsrecht und allgemeines Zivilrecht.
Mit 25 Jahren Berufserfahrung habe ich mir eine differenzierte Betrachtungsweise angeeignet. Neben den juristischen Kenntnissen gehört für mich besonders die Kenntnis der Verhandlungspsychologie zum wichtigsten Handwerkszeug eines Anwalts. Unaufgeregt aber mit Einfühlungsvermögen nehme ich Ihr Anliegen in meine Hände.
Kontakt
Darum sollten wir zusammenarbeiten
Sicherheit
Nach unserer Zusammenarbeit haben Sie das Gefühl die bestmögliche Lösung erzielt zu haben.
Ich bin mir meiner Sache dabei so sicher, dass ich von Ihnen keinen Vorschuss verlange.
Transparenz
Sie wissen während unserer Zusammenarbeit immer, wo Sie stehen. Ich stehe Ihnen direkt als Ansprechpartner zur Verfügung.
Verhandlungsstärke
Juristische Kompetenz ist nur ein Teil des Gesamtpakets. Ich arbeite und bilde mich regelmäßig auf dem Bereich der Verhandlungsführung fort.
Drei Schritte um Ihre Rechte zu wahren
Termin vereinbaren
persönliche Beratung
Anhand Ihrer Kündung des Arbeitsvertrages und Ihrer Schildung des Sachverhalts besprechen wir in einer persönlichen Beratung die beste Vorgehensweise. Wenn Sie mich beauftragen, kümmere mich um alles Weitere, erstelle die Kündigungsschutzklage und vertrete Sie vor Gericht.
Ihr Ergebnis
Nach der Verhandlung wissen Sie, dass Sie das bestmögliche Ergbnis bezüglich Ihrer arbeitsrechtlichen Kündigung erzielt haben, da ich Ihnen nach der Verhandlung genau erkläre, was Sie erreicht haben.
Sie müssen innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage erheben, sonst ist die Kündigung wirksam !
Häufige Fragen
Lohnt sich ein Anwalt ?
Die Frage ist berechtigt, da Sie im Arbeitsgerichtsprozess in der ersten Instanz die Kosten des eigenen Anwalts selbst tragen müssen, selbst wenn Sie den Prozess gewinnen.
Bei einer Deckungszusage einer Rechtschutzversicherung oder im Fall der Bewilligung von Prozesskostenhilfe werden die Kosten jeweils übernommen. Es besteht keine Gefahr im Verfahren in erster Instanz, dass Sie die Kosten des gegnerischen Anwalts tragen müssen.
Die Einschaltung eines Anwalts macht – wenn Sie selbst die Kosten tragen – dann Sinn, wenn Sie Ihren Arbeitsplatz erhalten wollen. Wenn Ihr Ziel eine Abfindung ist, sollte die zu erwartende Abfindung sich auch dann lohnen, wenn Sie die Anwaltskosten abziehen.
Ich berate Sie hierzu gerne.
Soll ich mich lieber auf eine Abfindung einlassen ?
Grundsätzlich können Sie durch eine Abfindung einen Rechtstreit vermeiden. Es gibt allerdings Fallstricke wie z.B. Sperrfristen beim Arbeitslosengeld, die Sie bedenken müssen.
Oft ist es auch für einen Laien schwer abzuschätzen, ob die Höhe einer Abfindung angemessen ist.
Ein Abfindungsangebot Ihres Arbeitgebers sollten Sie mit einem Anwalt besprechen.
Welche Fristen muss ich beachten ?
In Kündigungsschutzsachen ist dringend eine Frist von drei Wochen zu beachten. Die Frist beginnt mit dem Zugang der Kündigung. Die kann der Zeitpunkt sein, an dem Ihnen der Arbeitgeber die Kündigung in die Hand gedrückt hat oder wann die Kündigung in Ihrem Briefkasten gelandet ist.
Im Fall einer Kündigung empfiehlt es sich daher in jedem Fall sich schnellstmöglich beraten zu lassen.
Muss ich Kosten des Gegners tragen ?
In Arbeitsgerichtsprozessen in erster Instanz muss jede Partei die eigenen Anwaltskosten tragen. Selbst wenn Sie unterliegen, zahlt Ihr Arbeitgeber seine eigenen Anwaltskosten und kann diese nicht von Ihnen verlangen.
Kosten der Kündigungsschutzklage
Anders als in einem Zivilprozess hat bei einem arbeitsgerichtlichen Prozess jede Partei in der ersten Instanz egal, ob sie den Prozess gewinnt oder verliert, die eigenen Kosten zu tragen. Auch wenn Sie einmal des Prozess verlieren sollten, müssen Sie daher keine Angst vor den Anwaltskosten des Gegners haben.
Rechtschutzversicherung
Prozesskostenhilfe
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