Kündigung des Arbeitsvertrags erhalten ?

Mit über 25 Jahren Berufserfahrung als Anwalt hole ich das Beste für Sie raus – Verhandeln ist meine Stärke

Bei einer arbeitsrechtlichen Kündigung ist viel zu beachten

  • Klage- und Ausschlussfristen
  • Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes
  • umfassende Rechtsprechung
  • ggf. Sperrfristen beim Arbeitslosengeld
  • Abschätzung ob das Angebot des Arbeitgebers annehmbar ist
  • nachteilige Formulierungen im Arbeitszeugnis erkennen

Das optimale Ergebnis hängt aber nicht nur von juristischen Kenntnissen, sondern gerade von der Verhandlungsfähigkeit des Anwalts ab. Dies wird von vielen Anwälten unterschätzt.

Rechtsanwalt Miehler

Die  Kanzlei Miehler - in München zentral am Karlsplatz / Stachus gelegen - berät und vertritt Privatpersonen in den Bereichen Strafrecht, Arbeitsrecht und allgemeines Zivilrecht.

Mit 25 Jahren Berufserfahrung habe ich mir eine differenzierte Betrachtungs­weise angeeignet. Neben den juristischen Kenntnissen gehört für mich besonders die Kenntnis der Verhandlungspsychologie zum wichtigsten Handwerkszeug eines Anwalts. Unaufgeregt aber mit Einfühlungs­vermögen nehme ich Ihr Anliegen in meine Hände.

Kontakt

Darum sollten wir zusammenarbeiten

Sicherheit

Nach unserer Zusammenarbeit haben Sie das Gefühl die bestmögliche Lösung erzielt zu haben.

Ich bin mir meiner Sache dabei so sicher, dass ich von Ihnen keinen Vorschuss verlange.

Transparenz

Sie wissen während unserer Zusammenarbeit immer, wo Sie stehen. Ich stehe Ihnen direkt als Ansprechpartner zur Verfügung.

Verhandlungsstärke

Juristische Kompetenz ist nur ein Teil des Gesamtpakets. Ich arbeite und bilde mich regelmäßig auf dem Bereich der Verhandlungsführung fort.

Drei Schritte um Ihre Rechte zu wahren

Termin vereinbaren

Vereinbaren Sie einfach kurz­fristig einen Be­sprechungs­termin. Rufen Sie ein­fach unter 089-55213795 an oder sen­den Sie mir eine Nach­richt.

persönliche Beratung

Anhand Ihrer Kündung des Arbeits­ver­trages und Ihrer Schildung des Sach­ver­halts be­sprechen wir in einer per­sön­lichen Be­ratung die beste Vorgehensweise. Wenn Sie mich beauftragen, kümmere mich um alles Weitere, erstelle die Kündigungs­­schutz­klage und ver­trete Sie vor Gericht.

Ihr Ergebnis

Nach der Verhandlung wissen Sie, dass Sie das bestmögliche Ergbnis bezüglich Ihrer arbeitsrechtlichen Kündigung erzielt haben, da ich Ihnen nach der Verhandlung genau erkläre, was Sie erreicht haben.

Sie müssen inner­halb von drei Wochen Kündigungs­­schutz­­klage erheben, sonst ist die Kündigung wirksam !

Häufige Fragen

Lohnt sich ein Anwalt ?

Die Frage ist berechtigt, da Sie im Arbeitsgerichtsprozess in der ersten Instanz die Kosten des eigenen Anwalts selbst tragen müssen, selbst wenn Sie den Prozess gewinnen.

Bei einer Deckungszusage einer Rechtschutzversicherung oder im Fall der Bewilligung von Prozesskostenhilfe werden die Kosten jeweils übernommen. Es besteht keine Gefahr im Verfahren in erster Instanz, dass Sie die Kosten des gegnerischen Anwalts tragen müssen.

Die Einschaltung eines Anwalts macht – wenn Sie selbst die Kosten tragen – dann Sinn, wenn Sie Ihren Arbeitsplatz erhalten wollen. Wenn Ihr Ziel eine Abfindung ist, sollte die zu erwartende Abfindung sich auch dann lohnen, wenn Sie die Anwaltskosten abziehen.

Ich berate Sie hierzu gerne.

Soll ich mich lieber auf eine Abfindung einlassen ?

Grundsätzlich können Sie durch eine Abfindung einen Rechtstreit vermeiden. Es gibt allerdings Fallstricke wie z.B. Sperrfristen beim Arbeitslosengeld, die Sie bedenken müssen.

Oft ist es auch für einen Laien schwer abzuschätzen, ob die Höhe einer Abfindung angemessen ist.

Ein Abfindungsangebot Ihres Arbeitgebers sollten Sie mit einem Anwalt besprechen.

Welche Fristen muss ich beachten ?

In Kündigungsschutzsachen ist dringend eine Frist von drei Wochen zu beachten. Die Frist beginnt mit dem Zugang der Kündigung. Die kann der Zeitpunkt sein, an dem Ihnen der Arbeitgeber die Kündigung in die Hand gedrückt hat oder wann die Kündigung in Ihrem Briefkasten gelandet ist.

Im Fall einer Kündigung empfiehlt es sich daher in jedem Fall sich schnellstmöglich beraten zu lassen.

Muss ich Kosten des Gegners tragen ?

In Arbeitsgerichtsprozessen in erster Instanz muss jede Partei die eigenen Anwaltskosten tragen. Selbst wenn Sie unterliegen, zahlt Ihr Arbeitgeber seine eigenen Anwaltskosten und kann diese nicht von Ihnen verlangen.

Kosten der Kündigungs­schutz­klage

Anders als in einem Zivil­prozess hat bei einem arbeits­­gericht­lichen Prozess jede Partei in der ersten Instanz egal, ob sie den Prozess gewinnt oder verliert, die eigenen Kos­ten zu tragen. Auch wenn Sie einmal des Prozess ver­lieren sollten, müssen Sie daher keine Angst vor den Anwalts­­kosten des Gegners haben.

Rechtschutzversicherung

In der Regel erteilt die Recht­schutz­ver­sicherung bei einer Kündigungs­schutz­klage die Deckungs­zusage. Ich helfe gerne beim Schrift­ver­kehr mit Ihrer Recht­schutz­versicherung.

Prozesskostenhilfe

Sie können bei geringerem Ein­kommen auch Prozess­kosten­hilfe be­an­tragen. Gerne helfe ich bei der Antragstellung.
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